Bei uns findest Du die richtige Klasse für Dich.
In den Beschreibungen sind die wichtigsten Informationen über die nötigen Voraussetzungen aufgeführt.
Du bist noch nicht sicher, welche Klasse die richtige für Dich ist? Dann schau einfach bei uns vorbei und lasse Dich unverbindlich beraten. Natürlich stehen Dir auch andere Kontaktmöglichkeiten über unsere Webseite zur Verfügung.
PKW
Das klassische Geschenk zum Geburtstag ist der Führerschein fürs Auto. Mit diesem Führerschein gibt es kein Halten mehr: Du bist mobil, schlechtes Wetter kann Dir nichts mehr anhaben, und Dir steht die ganze Welt offen. Bei uns lernst Du entspannt in modernen Fahrzeugen alles, was Du für den sicheren Umgang mit dem PKW brauchst.
Dabei sind die praktischen Stunden nicht nur Pflicht: Gruppenfahrten mit mehreren Fahrschülern ermöglichen Tages-Touren wie eine Shoppingfahrt nach Hamburg oder in ein Outlet-Center.
Die Klassen BF17, B96 und B196 sind keine eigenen Führerscheinklassen, sondern werden dem Führerschein der Klasse B untergeordnet.
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnahme am „Begleiteten Fahren mit 17“)
Eingeschlossene Klassen: AM und L
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnahme am „Begleiteten Fahren mit 17“)
Eingeschlossene Klassen: AM und L
Voraussetzung: Führerschein Klasse B
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnahme am „Begleiteten Fahren mit 17“)
Eingeschlossene Klassen: keine
Voraussetzung: Führerschein Klasse B
Höchstgeschwindigkeit 45 km/h
Mindestalter: 15 Jahre
Mindestalter: 16 Jahre
Eingeschlossene Klasse: AM
Mindestalter: 18 Jahre
Eingeschlossene Klasse: AM und A1
Mindestalter: 24 Jahre (Direkteinstieg) oder 20 Jahre (min. 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2)
Eingeschlossene Klasse: AM, A1 und A2
Motorrad
Du bist bereits 14 1/2 und willst mobil sein? Dann kannst Du in Kürze mit AM starten.
Du hast bereits A1 und möchtest Dich steigern? Bei uns ist der Stufenführerschein A2 / A ebenfalls möglich. Hier hast du die Chance nach 2‑jährigem Vorbesitz, ohne erneute Theorieprüfung, von A1 auf A2 und von A2 auf A upzugraden.
Ein Highlight dabei: Unsere Zweiräder, ausgewählt nach dem Motto „The Dark Side of Japan“. Bewusst haben wir uns für eine Flotte von Yamaha entschieden. Mit der MT 125 mit 11kw (15PS) bei 140kg Gewicht ist der Einstieg ins Motorradfahren leicht. Die Klasse A2 wird auf einer MT03 mit ca. 165Kg Leergewicht und 30,9kW (42PS) bei einer Sitzhöhe von 780mm absolviert. Die Klasse A wird auf einer MT074 absolviert. Mit nur ca. 184kg fahrfertig, vollgetankt bei 805mm Sitzhöhe bei 55kW (74,8 PS) ist der Übergang von der MT03 fast nicht zu spüren.
Das Besondere an unserer praktischen Ausbildung ist die Bike to Bike Ausbildung: Der Fahrlehrer fährt nicht im Auto hinterher, sondern ist ebenfalls auf einer Yamaha MT09 unterwegs.
So kann er direkt neben Dir fahren, um Dir genau die richtige Hilfestellung zu geben. Manöver, die Übung brauchen, führt er Dir direkt vor und zeigt Dir so zum Beispiel, wie Du Dein Bike richtig in die Kurve führst. Viele Techniken erlernst Du so schneller und leichter.
Auch hier gilt: Safety first! Für deine Fahrstunden stellen wir dir eine Airbag Weste von Held zur Verfügung. Diese schützt dich selbstständig und und hat sogar einen Rückenprotector.
Selbstverständlich hast Du jederzeit ein modernes 2‑Wege Bluetooth Headsets zur gegenseitigen Kommunikation in Deinem Helm. Dieses wird Dir während der Ausbildung von uns zur Verfügung gestellt.
B196
Was genau steckt hinter dieser Schlüsselzahl für Leichtkrafträder? Im Prinzip eine günstige und schnelle Möglichkeit, neben PKW auch Leichtkrafträder zu führen. Allerdings gelten hier ein paar Einschränkungen.
Nach zwei Jahren kannst Du zum Beispiel nicht einfach zur Klasse A2 aufsteigen, und im Ausland besitzt diese Schlüsselzahl im Führerschein keine Gültigkeit. Ob diese Erweiterung zu Dir passt, hängt davon ab, was Du fahren möchtest.
Mindestalter: 25 Jahre
Voraussetzung: Führerschein Klasse B seit mindestens 5 Jahren
Klasse L
Zugmaschinen – die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
Mindestalter: 16 Jahre
Eingeschlossene Klassen: keine
Wir haben die richtigen Ausbildungsklassen für Sie
Die Ausbildungsklassen für LKW und mehr im Überblick
Sie wollen einen LKW-Sattelzug mit 40 Tonnen fahren, den kleinen LKW-Führerschein 7,5 Tonnen für das Wohnmobil machen oder aber bei der Feuerwehr bzw. im Rettungsdienst große Einsatzfahrzeuge fahren? Dann sind Sie bei uns genau richtig….
Infos als FlyerMindestalter: 21 Jahre;
Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig.
Eingeschlossene Klassen: C1
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A 2, A, D1 und D mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Mindestalter: 21 Jahre;
Vorbesitz Führerscheinklasse C notwendig.
Eingeschlossene Klassen: BE, C1E, T und DE, sofern er zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D berechtigt ist.
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und Anhängern oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.
Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig
Eingeschlossene Klassen: Keine
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der
Klassen AM, A1, A2 , A, D1 und D mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg, und die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Mindestalter: 18 Jahre;
Vorbesitz Führerscheinklasse C1 notwendig
Eingeschlossene Klassen: BE sowie D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Masse der Fahrzeugkombination 12 000 kg nicht übersteigt,der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Masse von mehr als 3 500 kg bestehen, sofern die zulässige Masse der Fahrzeugkombination 12 000 kg nicht übersteigt.
Berufskraftfahrer werden
Sie wollen einen LKW-Sattelzug mit 40 Tonnen fahren, den kleinen LKW-Führerschein 7,5 Tonnen für das Wohnmobil machen oder aber bei der Feuerwehr bzw. im Rettungsdienst große Einsatzfahrzeuge fahren?
Wir bieten die Möglichkeit die Klassen C, CE, C1 und C1E auszubilden. Dies, und viele weitere wichtige und interessante Weiterbildungen rund um das Thema LKW bzw. Berufskraftfahrer finden Sie hier:
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