Ausbildung und Weiterbildung zum Berufskraft­fahrer

Unser Ausbildungsangebot

Alle Themen im Überblick

Beschleunigte Grundqualifikation

Die beschleunigte Grundqualifikation ist eine zusätzliche Ausbildung die jede Kraftfahrerin und jeder Kraftfahrer, die / der im gewerblichen Güter- oder Personenverkehr tätig sein möchte, erwerben muss.

Digitaler Tachograph Schulung

Bußgeldbescheide sind immer ärgerlich – dabei können einige davon relativ einfach vermieden werden. In diesem Seminar erhalten Sie eine rechtskräftige Unterweisung zum digitalen Kontrollgerät und den Lenk- und Ruhezeiten.

BKF Weiterbildung
Modul 1 bis 5

Nach den Anforderungen des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) müssen Kraftfahrerinnen und -fahrer innerhalb von fünf Jahren eine Weiterbildung absolvieren, die mindestens 35 Stunden umfasst.

Alles unter einem Dach

Sie möchten beruflich durchstarten? Warum werden Sie nicht Berufskraftfahrer?

Wir sind eine staatlich anerkannte Ausbildungsstätte für Berufskraftfahrer und bilden aus bis zur Führerscheinklasse CE.

Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir das passende Bildungspaket und bieten alle nötigen Weiterbildungen und Seminare unter einem Dach an. 

Auf Wunsch können wir unseren Service auch In-House in ihren Räumlichkeiten bieten und freuen uns darauf, die für Sie perfekte Lösung zu finden.  

Unsere Fahrschule haben wir 2020 gegründet und sind seitdem erfolgreiche Ausbilder verschiedener Führerscheinklassen im Raum Hameln. 

Wir teilen unser Wissen aus Leidenschaft und freuen uns, viele weitere Personen auszubilden und auch aufstrebenden Berufskraftfahrern weitere Optionen zu ermöglichen.

Erfahren Sie hier in einem Überblick alles über unsere Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten rund um das Thema Berufskraftfahrer. Wie werden Sie LKW-Fahrer und welche Dinge müssen Sie, ob als Fahrer oder als Arbeitgeber, dringend beachten? Wir Helfen Ihnen bei all diesen Fragen. Nehmen Sie gerne auch direkt zu uns Kontakt auf.

Berufskraft­fahrer

Beschleunigte Grundqualifikation

 

Wer die beschleunigte Grundqualifikation absolviert, nimmt an einem Lehrgang mit 140 Stunden Unterricht einschließlich 10 Praxisstunden teil.

Am Ende der beschleunigten Grundqualifikation steht eine 90-minütige theoretische Prüfung vor der zuständigen IHK an. 

Für die beschleunigte Grundqualifikation muss man die entsprechende Fahrerlaubnisklasse noch nicht besitzen.

 

Preise JE TEILNEHMER

Auf Anfrage

Kursdauer

- 140 UE zu je 60 Minuten
- inkl. 10 Praxisstunden
- anschließend 90 min. Prüfung IHK

Gruppen- & Sonderkonditionen

Auf Anfrage

BKF Weiterbildung Module 1-5

Berufskraftfahrer­weiterbildung (LKW) gem. BKrFQG

Berufskraftfahrer Weiterbildung Hameln

 

Nach den Anforderungen des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG), bzw. der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV), müssen Kraftfahrerinnen und -fahrer innerhalb von fünf Jahren eine Weiterbildung absolvieren, die mindestens 35 Stunden umfasst. 

Mit diesem 5-tägigen Kurs kommen Sie dieser Anforderung nach und können alle Kenntnisbereiche abdecken. Der Kurs richtet sich an gewerbliche Kraftfahrer innen & -fahrer von LKW mit mehr als 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und deren Kombination.

Die Module können als einzelner Tageskurs, als Wochenkurs bei uns oder in Ihrem Unternehmen stattfinden. Die Zulassung Ihrer Räume, bei wiederkehrender Weiterbildung in Ihrem Betrieb, übernehmen wir gerne gemeinsam.

 

PREISE JE TEILNEHMER

Auf Anfrage

Kursdauer

- 5 Tage á 7 Stunden zu je 60 Minuten

Gruppen- & Sonderkonditionen

Auf Anfrage

SERVICE

Eintrag ins Berufsraftfahrerqualifikationsregister

Unterweisung Digitales Kontrollgerät (DTCO)

Digitaler Tachograph

Mit der Änderung der EU – Verordnung 165 / 2014 vom 02. März 2016 ist die Schulungs- und Unterweisungspflicht für die Unternehmer strenger geworden. In der Erweiterung des Artikel 33 wird nun eindeutig dem Unternehmer die Schulungs- und Unterweisungspflicht seiner Fahrerinnen und Fahrer auf das Digitale Kontrollgerät zugewiesen. 

Kurzum, es muss jeder Unternehmer sein Fahrpersonal schulen lassen.  In der Regel sollte diese Schulung einmal jährlich gemacht werden.

Bei Nichteinhaltung der Schulungs- und Unterweisungspflicht nach Verordnung EU 165 / 2014, werden Unternehmer sanktioniert; außerdem droht der Gesetzgeber, in Bezug auf aktuelle und gerade wiederkehrenden Probleme in diesem Bereich 

(Digitales Kontrollgerät / Lenk- und Ruhezeiten nach der EG 561 / 2006), mit dem Entzug der Unternehmenserlaubnis.

PREISE JE TEILNEHMER

Auf Anfrage

Kursdauer

- 6 UE á 45 Minuten zzgl. Pausen
- inkl. Zertifikat

Gruppen- & Sonderkonditionen

Auf Anfrage

Wir haben die richtigen Ausbildungs­klassen für sie...

Die Ausbildungs­klassen für LKW und mehr im Überblick

Sie wollen einen LKW-Sattelzug mit 40 Tonnen fahren, den kleinen LKW-Führerschein 7,5 Tonnen für das Wohnmobil machen oder aber bei der Feuerwehr bzw. im Rettungsdienst große Einsatzfahrzeuge fahren? Dann sind Sie bei uns genau richtig….

Berufskraftfahrer Hameln

Mindestalter: 21 Jahre;
Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig.
Eingeschlossene Klassen: C1
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A 2, A, D1 und D mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Mindestalter: 21 Jahre;
Vorbesitz Führerscheinklasse C notwendig.
Eingeschlossene Klassen: BE, C1E, T und DE, sofern er zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D berechtigt ist.
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und Anhängern oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.

Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig
Eingeschlossene Klassen: Keine
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der
Klassen AM, A1, A2 , A, D1 und D mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg, und die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Mindestalter: 18 Jahre;
Vorbesitz Führerscheinklasse C1 notwendig
Eingeschlossene Klassen: BE sowie D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Masse der Fahrzeugkombination 12 000 kg nicht übersteigt,der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Masse von mehr als 3 500 kg bestehen, sofern die zulässige Masse der Fahrzeugkombination 12 000 kg nicht übersteigt.

Fortbildungstermine

Wir haben ihr Interesse geweckt?

Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf

Sie erreichen uns ganz einfach über 0173 / 60 500 50  oder über unser Kontaktformular.

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