Aus­bil­dung und Wei­ter­bil­dung zum Berufskraft­fahrer

Unser Aus­bil­dungs­an­ge­bot

Alle The­men im Über­blick

Beschleu­nig­te Grund­qua­li­fi­ka­ti­on

Die beschleu­nig­te Grund­qua­li­fi­ka­ti­on ist eine zusätz­li­che Aus­bil­dung die jede Kraft­fah­re­rin und jeder Kraft­fah­rer, die / der im gewerb­li­chen Güter- oder Per­so­nen­ver­kehr tätig sein möch­te, erwer­ben muss.

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DIGITALER TACHOGRAPH SCHULUNG

Buß­geld­be­schei­de sind immer ärger­lich – dabei kön­nen eini­ge davon rela­tiv ein­fach ver­mie­den wer­den. In die­sem Semi­nar erhal­ten Sie eine rechts­kräf­ti­ge Unter­wei­sung zum digi­ta­len Kon­troll­ge­rät und den Lenk- und Ruhe­zei­ten.

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BKF Wei­ter­bil­dung
Modul 1 bis 5

Nach den Anfor­de­run­gen des Berufs­kraft­fah­rer-Qua­li­fi­ka­ti­ons-Geset­zes (BKrF­QG) müs­sen Kraft­fah­re­rin­nen und ‑fah­rer inner­halb von fünf Jah­ren eine Wei­ter­bil­dung absol­vie­ren, die min­des­tens 35 Stun­den umfasst.

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Wir haben die rich­ti­gen Aus­bil­dungs­klas­sen für Sie

Die Ausbildungs­klassen für LKW und mehr im Über­blick

Sie wol­len einen LKW-Sat­tel­zug mit 40 Ton­nen fah­ren, den klei­nen LKW-Füh­rer­schein 7,5 Ton­nen für das Wohn­mo­bil machen oder aber bei der Feu­er­wehr bzw. im Ret­tungs­dienst gro­ße Ein­satz­fahr­zeu­ge fah­ren? Dann sind Sie bei uns genau rich­tig….

Infos als Fly­er

Min­dest­al­ter: 21 Jah­re;
Vor­be­sitz Füh­rer­schein­klas­se B not­wen­dig.
Ein­ge­schlos­se­ne Klas­sen: C1
Kraft­fahr­zeu­ge, aus­ge­nom­men Kraft­fahr­zeu­ge der Klas­sen AM, A1, A 2, A, D1 und D mit einer zuläs­si­gen Gesamt­mas­se von mehr als 3 500 kg, die zur Beför­de­rung von nicht mehr als acht Per­so­nen außer dem Fahr­zeug­füh­rer aus­ge­legt und gebaut sind (auch mit Anhän­ger mit einer zuläs­si­gen Gesamt­mas­se von nicht mehr als 750 kg).

Min­dest­al­ter: 21 Jah­re;
Vor­be­sitz Füh­rer­schein­klas­se C not­wen­dig.
Ein­ge­schlos­se­ne Klas­sen: BE, C1E, T und DE, sofern er zum Füh­ren von Fahr­zeu­gen der Klas­se D berech­tigt ist.
Fahr­zeug­kom­bi­na­tio­nen, die aus einem Zug­fahr­zeug der Klas­se C und Anhän­gern oder einem Sat­tel­an­hän­ger mit einer zuläs­si­gen Gesamt­mas­se von mehr als 750 kg bestehen.

Min­dest­al­ter: 18 Jah­re
Vor­be­sitz Füh­rer­schein­klas­se B not­wen­dig
Ein­ge­schlos­se­ne Klas­sen: Kei­ne
Kraft­fahr­zeu­ge, aus­ge­nom­men Kraft­fahr­zeu­ge der
Klas­sen AM, A1, A2 , A, D1 und D mit einer zuläs­si­gen Gesamt­mas­se von mehr als 3 500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg, und die zur Beför­de­rung von nicht mehr als acht Per­so­nen außer dem Fahr­zeug­füh­rer aus­ge­legt und gebaut sind (auch mit Anhän­ger mit einer zuläs­si­gen Gesamt­mas­se von nicht mehr als 750 kg).

Min­dest­al­ter: 18 Jah­re;
Vor­be­sitz Füh­rer­schein­klas­se C1 not­wen­dig
Ein­ge­schlos­se­ne Klas­sen: BE sowie D1E, sofern der Inha­ber zum Füh­ren von Fahr­zeu­gen der Klas­se D1 berech­tigt ist
Fahr­zeug­kom­bi­na­tio­nen, die aus einem Zug­fahr­zeug der Klas­se C1 und einem Anhän­ger oder Sat­tel­an­hän­ger mit einer zuläs­si­gen Gesamt­mas­se von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zuläs­si­ge Mas­se der Fahr­zeug­kom­bi­na­ti­on 12 000 kg nicht übersteigt,der Klas­se B und einem Anhän­ger oder Sat­tel­an­hän­ger mit einer zuläs­si­gen Mas­se von mehr als 3 500 kg bestehen, sofern die zuläs­si­ge Mas­se der Fahr­zeug­kom­bi­na­ti­on 12 000 kg nicht über­steigt.

Alles unter einem Dach

Sie möch­ten beruf­lich durch­star­ten? War­um wer­den Sie nicht Berufs­kraft­fah­rer?

Wir sind eine staat­lich aner­kann­te Aus­bil­dungs­stät­te für Berufs­kraft­fah­rer und bil­den aus bis zur Füh­rer­schein­klas­se CE.

Gemein­sam mit Ihnen erar­bei­ten wir das pas­sen­de Bil­dungs­pa­ket und bie­ten alle nöti­gen Wei­ter­bil­dun­gen und Semi­na­re unter einem Dach an.

Auf Wunsch kön­nen wir unse­ren Ser­vice auch In-House in ihren Räum­lich­kei­ten bie­ten und freu­en uns dar­auf, die für Sie per­fek­te Lösung zu fin­den.

Unse­re Fahr­schu­le haben wir 2020 gegrün­det und sind seit­dem erfolg­rei­che Aus­bil­der ver­schie­de­ner Füh­rer­schein­klas­sen im Raum Hameln.

Wir tei­len unser Wis­sen aus Lei­den­schaft und freu­en uns, vie­le wei­te­re Per­so­nen aus­zu­bil­den und auch auf­stre­ben­den Berufs­kraft­fah­rern wei­te­re Optio­nen zu ermög­li­chen.

Erfah­ren Sie hier in einem Über­blick alles über unse­re Aus- und Wei­ter­bil­dungs­mög­lich­kei­ten rund um das The­ma Berufs­kraft­fah­rer. Wie wer­den Sie LKW-Fah­rer und wel­che Din­ge müs­sen Sie, ob als Fah­rer oder als Arbeit­ge­ber, drin­gend beach­ten? Wir Hel­fen Ihnen bei all die­sen Fra­gen. Neh­men Sie ger­ne auch direkt zu uns Kon­takt auf.

ZERTIFIZIERT NACH § 177 SGB III UND AZAV

Durch­star­ten als Berufs­kraft­fah­rer mit einem Bil­dungs­gut­schein der Agen­tur für Arbeit

Sie möch­ten beruf­lich durch­star­ten und suchen nach einer neu­en, zukunfts­si­che­ren Her­aus­for­de­rung? Mit einem Bil­dungs­gut­schein der Agen­tur für Arbeit kön­nen Sie jetzt den ers­ten Schritt in eine erfolg­rei­che Kar­rie­re als Berufs­kraft­fah­rer machen. Die Agen­tur für Arbeit über­nimmt die Kos­ten für Ihren gewünsch­ten Füh­rer­schein oder ein Per­fek­ti­ons­trai­ning und bie­tet Ihnen somit die idea­le Unter­stüt­zung für Ihren beruf­li­chen Neu­an­fang.

WARUM BERUFSKRAFTFAHRER?
Berufs­kraft­fah­rer sind das Rück­grat der Logis­tik­bran­che und spie­len eine ent­schei­den­de Rol­le in unse­rer Wirt­schaft. Sie sor­gen dafür, dass Waren zuver­läs­sig von A nach B trans­por­tiert wer­den und die Ver­sor­gung von Unter­neh­men und Ver­brau­chern gesi­chert ist. Die Nach­fra­ge nach qua­li­fi­zier­ten Berufs­kraft­fah­rern ist hoch und bie­tet Ihnen viel­fäl­ti­ge Job­mög­lich­kei­ten und attrak­ti­ve Gehäl­ter.

STARTEN SIE JETZT DURCH!
Nut­zen Sie die Chan­ce und star­ten Sie mit einem Bil­dungs­gut­schein der Agen­tur für Arbeit in Ihre neue Kar­rie­re als Berufs­kraft­fah­rer. Infor­mie­ren Sie sich noch heu­te und ver­ein­ba­ren Sie ein Bera­tungs­ge­spräch. Die Agen­tur für Arbeit unter­stützt Sie auf Ihrem Weg in eine erfolg­rei­che und siche­re beruf­li­che Zukunft.

WIR HABEN IHR INTERESSE GEWECKT?
Sie errei­chen uns ganz ein­fach über 0173 / 60 500 50 oder über unser Kon­takt­for­mu­lar.

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Berufs­kraft­fah­rer

Beschleu­nig­te Grund­qua­li­fi­ka­ti­on

Wer die beschleu­nig­te Grund­qua­li­fi­ka­ti­on absol­viert, nimmt an einem Lehr­gang mit 140 Stun­den Unter­richt ein­schließ­lich 10 Pra­xis­stun­den teil.

Am Ende der beschleu­nig­ten Grund­qua­li­fi­ka­ti­on steht eine 90-minü­ti­ge theo­re­ti­sche Prü­fung vor der zustän­di­gen IHK an.

Für die beschleu­nig­te Grund­qua­li­fi­ka­ti­on muss man die ent­spre­chen­de Fahr­erlaub­nis­klas­se noch nicht besit­zen.

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PREISE JE TEILNEHMER
Auf Anfra­ge

KURSDAUER
- 140 UE zu je 60 Minu­ten
- inkl. 10 Pra­xis­stun­den
- anschlie­ßend 90 min.
- Prü­fung IHK

GRUPPEN- & SONDERKONDITIONEN
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BKF WEITERBILDUNG MODULE 1–5

Berufskraftfahrer­weiterbildung (LKW) gem. BKrF­QG

Berufskraftfahrer Weiterbildung Hameln

Nach den Anfor­de­run­gen des Berufs­kraft­fah­rer-Qua­li­fi­ka­ti­ons-Geset­zes (BKrF­QG), bzw. der Berufs­kraft­fah­rer-Qua­li­fi­ka­ti­ons-Ver­ord­nung (BKrF­QV), müs­sen Kraft­fah­re­rin­nen und ‑fah­rer inner­halb von fünf Jah­ren eine Wei­ter­bil­dung absol­vie­ren, die min­des­tens 35 Stun­den umfasst.

Mit die­sem 5‑tägigen Kurs kom­men Sie die­ser Anfor­de­rung nach und kön­nen alle Kennt­nis­be­rei­che abde­cken. Der Kurs rich­tet sich an gewerb­li­che Kraft­fah­rer innen & ‑fah­rer von LKW mit mehr als 3,5 t zuläs­si­ger Gesamt­mas­se und deren Kom­bi­na­ti­on.

Die Modu­le kön­nen als ein­zel­ner Tages­kurs, als Wochen­kurs bei uns oder in Ihrem Unter­neh­men statt­fin­den. Die Zulas­sung Ihrer Räu­me, bei wie­der­keh­ren­der Wei­ter­bil­dung in Ihrem Betrieb, über­neh­men wir ger­ne gemein­sam.

PREISE JE TEILNEHMER
Auf Anfra­ge

KURSDAUER
- 5 Tage á 7 Stun­den zu je 60 Minu­ten

GRUPPEN- & SONDERKONDITIONEN
Auf Anfra­ge

SERVICE
Ein­trag ins Berufs­kraft­fah­rer­qua­li­fi­ka­ti­ons­re­gis­ter

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UNTERWEISUNG DIGITALES KONTROLLGERÄT (DTCO)

Digi­ta­ler Tacho­graph

Mit der Ände­rung der EU – Ver­ord­nung 165 / 2014 vom 02. März 2016 ist die Schu­lungs- und Unter­wei­sungs­pflicht für die Unter­neh­mer stren­ger gewor­den. In der Erwei­te­rung des Arti­kel 33 wird nun ein­deu­tig dem Unter­neh­mer die Schu­lungs- und Unter­wei­sungs­pflicht sei­ner Fah­re­rin­nen und Fah­rer auf das Digi­ta­le Kon­troll­ge­rät zuge­wie­sen.

Kurz­um, es muss jeder Unter­neh­mer sein Fahr­per­so­nal schu­len las­sen. In der Regel soll­te die­se Schu­lung ein­mal jähr­lich gemacht wer­den.

Bei Nicht­ein­hal­tung der Schu­lungs- und Unter­wei­sungs­pflicht nach Ver­ord­nung EU 165 / 2014, wer­den Unter­neh­mer sank­tio­niert; außer­dem droht der Gesetz­ge­ber, in Bezug auf aktu­el­le und gera­de wie­der­keh­ren­den Pro­ble­me in die­sem Bereich

(Digi­ta­les Kon­troll­ge­rät / Lenk- und Ruhe­zei­ten nach der EG 561 / 2006), mit dem Ent­zug der Unter­neh­menser­laub­nis.

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PREISE JE TEILNEHMER
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KURSDAUER
- 6 UE á 45 Minu­ten zzgl. Pau­sen
- inkl. Zer­ti­fi­kat

GRUPPEN- & SONDERKONDITIONEN
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Fort­bil­dungs­ter­mi­ne

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Sie errei­chen uns ganz ein­fach über 0173 / 60 500 50 oder über unser Kon­takt­for­mu­lar.

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